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Kodizes


Der PR-Rat beachtet bei seinen Urteilsfindungen vor allem die Kodizes des eigenen Berufsstandes: zwei internationale und einen nationalen. International sind der Code d’Athenes, ein Moralkodex, und der Code de Lisbonne, ein Verhaltenskodex. Für deutsche PR-Leute gelten zudem die Sieben Selbstverpflichtungen eines DPRG-Mitglieds. Diesen deutschen Text zieht der PR-Rat bei seinen Beurteilungen deshalb mit heran, weil er die konkretesten Bestimmungen enthält.

Moralkodizes regeln das zwischenmenschliche Verhalten. Sie müssen daher universal anwendbar sein. Der Code d’Athenes gilt weltweit. Ihm liegen ›ethische Prinzipien‹ der Öffentlichkeitsarbeit zugrunde, angehängt an die Deklaration der Menschenrechte: Sie handeln von der Würde des Menschen und von der Achtung, die ihm daher entgegengebracht werden muss.

Verhaltenskodizes, zum Beispiel der europäische Code de Lisbonne von 1978 oder in den USA der >> Code of Professional Standards, befassen sich nicht mit der Würde des (Einzel-)Menschen, sondern enthalten spezifische Verhaltensnormen der Profession PR gegenüber Auftrag- und Arbeitgebern, gegenüber den Medien und dem eigenen Berufsstand. Solche Verhaltenskodizes sind wichtige Ergänzungen der Moralkodizes. Sie können, da sie den Gebräuchen und Sitten des jeweiligen Landes entsprechen, von Zeit zu Zeit neueren Entwicklungen angepasst, also geändert werden.

So wurde zum Beispiel der Code de Lisbonne 2001 in einer Bestimmung geändert: Sein Paragraph 11, der verbot, PR-Fachkräfte erfolgsabhängig zu honorieren, wurde auf Anregung des Deutschen Rates für Public Relations europaweit aufgehoben.

Einen gesonderten Code of Conduct haben sich 2001 die PR-Agenturen der Marke KohtesKlewes ge­ge­ben. Sie bestimmten da­rin aus­drücklich, dass die gelten­den Kodizes des eigenen Berufsstandes und der Code de Bordeaux der Journalisten zu den Grundlagen ihres mo­ra­li­schen Selbstverständnisses gehören. Ihr Code werde, wie es in seiner Präambel heißt, „von den Partnern und Ge­schäfts­führern so­wie von je­dem ein­zel­nen Mit­arbeiter ver­bindlich aner­kannt. Jedem Mit­ar­bei­ter der Gruppe ist be­wußt, dass Ver­stöße gegen die­sen Code of Con­duct dis­zi­pli­narische Konsequenzen bis zur Kündi­gung des Arbeits­ver­hältnis­ses zur Fol­ge ha­ben können.

Der PR-Rat beachtet auch die Berufskodizes und Verhaltensrichtlinien anderer Kommunikationsverbände, so vor allem die des Deutschen Presserates und des Deutschen Werberates.