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Statuten


Die Statuten des DRPR stehen hier zum Download bereit.

I. Präambel

In dem Bewusstsein, für eine korrekte Informierung und Unterrichtung von Presse und Öffentlichkeit mitverantwortlich zu sein, haben sich die in Deutschland tätigen PR-Fachleute zu einer an ethischen Normen, Gesetzen und beruflichen Standards zu messenden Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet. Sie wollen dafür Sorge tragen, dass alle in der Gesellschaft wirkenden Organisationen und Personen diese Verpflichtungen beachten.

Um diesem Ziel innerhalb und außerhalb des Berufsstands Geltung zu verschaffen, wurde der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) am 1. Mai 1987 gegründet.

II. Grundsätze des DRPR

1. Der DRPR ist ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der in Deutschland tätigen PR-Fachleute. Seine Träger sind:

• die Deutsche Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG)
• die Gesellschaft Public Relations Agenturen e.V. (GPRA)
• der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP)
• die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de’ge’pol)

Der DRPR hat folgende Beschwerdekammern:

I. Finanzkommunikation
II. Politische Kommunikation
III. Schleichwerbung in Medien
IV. Trennung Redaktion und Verlag
V. Internet

2. Die Trägerorganisationen sind grundsätzlich bereit, weitere Organisationen, die PR-Fachleute vertreten, hinzuzuziehen. Der DRPR ist vor der Aufnahme anzuhören.

3. Der DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Feld der öffentlichen Kommunikation. Seine Zuständigkeit ist daher nicht an Personen oder Verbände des Berufsstands gebunden. Er wird sich auch mit beanstandeten PR-Vorgängen befassen, die von Nichtmitgliedern der Trägerorganisationen und Nichtfachleuten ausgelöst oder veranlasst wurden.

4. Die primäre Aufgabe des DRPR ist es, Missstände und Fehlverhalten bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Er wird ein normen-konformes und verantwortungsbewusstes Handeln einfordern und auf Offenheit und Fairness in den Beziehungen zwischen Organisation und ihren Publika hinwirken. Er befasst sich nicht mit Streitfällen zwischen Mitgliedern der berufsständischen Organisationen, da dafür gesonderte Schiedsstellen, zum Beispiel der Ehrenrat der DPRG, bestehen.

5. Die Entscheidungsgrundlagen des DRPR sind die von seinen Trägerorganisationen festgelegten Verhaltensregeln (Kodizes, Selbstverpflichtungen, Richtlinien) und die geltenden Gesetze. Auch die Berufskodizes und Richtlinien anderer Kommunikationsverbände und Institutionen werden von ihm beachtet.

6. Der DRPR wird die auf das Gebiet der öffentlichen Kommunikation anzuwendenden Normen benennen und, falls erforderlich, weiterentwickeln. Er wird gegebenenfalls neue Regelungen vorschlagen und sich für deren Akzeptanz einsetzen.

7. Der DRPR handelt grundsätzlich öffentlich, da auch zu beanstandendes PR-Verhalten gegenüber Öffentlichkeiten geschieht. Seine Urteile werden in der Regel publiziert.

8. Der DRPR ist in seinen Urteilen frei und an keine Weisungen gebunden.

III. Struktur des DRPR

1. Mitglieder des DRPR sind

• sein Vorsitzender,
• bis zu zwei Stellvertreter,
• die Präsidenten der Trägerorganisationen,
• weitere von den Trägerorganisationen entsandte Beisitzer und
• vom Rat selbst kooptierte Berater.

2. Der Vorsitzende des DRPR wird von den DRPR-Mitgliedern für die Dauer ihrer Amtszeit gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Darüber hinaus kann der Rat ein oder zwei Stellvertreter des Vorsitzenden aus dem Kreis seiner Mitglieder wählen.

3. Der DRPR arbeitet mit anderen Institutionen der freiwilligen Selbstkontrolle im In- und Ausland zusammen. Der DRPR tritt zu Arbeitssitzungen und Urteils-findungen zusammen. Auch schriftlicher Austausch und postalische Abstim-mungen sind möglich.

4. Der DRPR fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Mitglieder, die sich an einer Abstimmung beteiligen. Bei Stimmenparität entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

5. Der DRPR gibt sich eine Beschwerdeordnung. Bei eindeutigen Sachverhalten kann er auch ohne Verfahren eine öffentliche Rüge aussprechen.

6. Die Mitglieder des DRPR arbeiten ehrenamtlich. Aufwendungen werden im Rahmen der Kostenrichtlinien der Trägerorganisationen von diesen ersetzt.



Stand: Dezember 2008

Zusätzliche Dokumente:
Statuten DRPR [DRPR_Statuten_100614.pdf - 39KB]